Sehr geehrter Herr Port,
die Fraktion der Linken in Niddatal bittet Sie folgenden Antrag auf Erstellung eines Leerstandkatasters auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung zu setzen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, das die Stadtverwaltung ein Leerstandkataster für ungenutzte Gebäude in der Gemeinde Niddatal erstellen soll.
Den Eigentümern sollen in der Folge von Seiten der Stadt Beratungsangebote gemacht werden bezüglich der Sanierung und Vermietung leerstehender Häuser und Wohnungen, damit diese zu bezahlbaren Mieten dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden können.
Begründung:
Die Nichtnutzung und der Leerstand von Gebäuden ist in Zeiten eklatanten Mangels an bezahlbaren Wohnraum nicht hinnehmbar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), wonach Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll.
Wir schätzen den Leerstand in unserer Gemeinde gegenwärtig – verglichen mit anderen Gemeinden in der BRD – tatsächlich eher als gering ein.
Da die Gemeinde Niddatal aber nur in sehr geringem Umfang geförderten Wohnraum zur Verfügung stellt und die Situation auf dem Wohnungsmarkt im unterem Preissegment extrem angespannt ist, ist jeder zusätzlich geschaffene Wohnraum willkommen.
Wir lassen uns gerne überraschen, was die Ergebnisse der Erstellung eines Leerstandkatasters anbetrifft.
Wir machen darauf aufmerksam, dass in diesem Zusammenhang ebenso die Anzahl der Menschen zu erfassen ist, die wegen ihres zu geringen Einkommen einen Anspruch auf Wohngeld haben (Bedarfserfassung), wie wir es schon wiederholt angemahnt haben.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die Anfrage der Partei der Linken im Bundestag, Drucksache 21/4568 hinweisen in der der Bund die Zuständigkeit für „Problemimmobilien“ von sich weist und auf die Planungshoheit der Kommunen verweist.
Da besteht also Handlungsbedarf für die Stadt Niddatal.
Der Bund verweist im Übrigen auf darauf, dass seit Anfang 2026 Maßnahmen zum Umgang mit Problemimmobilien (zum Beispiel Sicherung, Sanierung und Erwerb derselben) sowie die Beratung von Eigentümern mit Fördermitteln des Bundes im Umfang von 1 Mrd. Euro unterstützt werden.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, die „Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung“ des BMWSB zu Rate zu ziehen.
Wie aus den Medien zu erfahren war, ist das Baugesetzbuch aktuell geändert worden. Hinsichtlich sogenannter Schrottimmobilien sollen Kommunen mehr Rechte erhalten. Gemeint sind Gebäude, die von Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden. Kommunen sollen ein Vorkaufsrecht erhalten und leichter ein „Instandsetzungsgebot“ aussprechen dürfen – also eine Anweisung, das Gebäude zu sanieren. Bei „extremem Missbrauch“ soll auch eine Enteignung möglich werden. (Quelle: Tagesschau 27.5.26)
Naturgemäß begrüßen wir die Möglichkeit der Enteignung mit dem Ziel der Vergesellschaftung.
Wir sehen aber vorrangig die Not mancher Immobilienbesitzer, die über zu wenig Kapital verfügen oder wegen hohem Alter oder weil ihnen ein Erbe zugefallen ist, nicht über die unternehmerische Kompetenz verfügen, um ihren Besitz bewirtschaften zu können.
Wir halten es daher für geboten, zuallererst Beratungsangebote für Eigentümer anzubieten um ihnen gangbare Wege aufzuzeigen, wie sie ihrer Aufgabe gerecht werden können.