Antrag zum Haushalt 2024: Keine Kürzungen bei Hilfen für Arbeitsuchende

Die Fraktion DIE LINKE. stellt zum Haushalt 2024 den folgenden Änderungsantrag:
Der Kreistag möge beschließen:

Die Transferleistungen im THH 05006 „Grundsicherung für Arbeitssuchende nach
SGB II“ werden nicht um 8.065.900 Euro gekürzt. Der Betrag von 2023 in Höhe von 68.459.400 Euro bleibt bestehen. Das Geld wird für die Verbesserung von sozialen Leistungen verwendet (siehe Begründung).

Begründung:

Im gleichen THH wird deutlich gekürzt:
Konto 7270102: Wohnbeschaffungskosten, Mietkaution, Umzugskosten = -20.000 Euro
Konto 7270105: Darlehensweise Übernahme von Mietschulden = -35.000 Euro
Konto 7272101: Darlehensweise Übernahme von Wohnungs-, Mietkautions-, Umzugskosten = -200.000 Euro
Konto 7272102: Darlehensweise Übernahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung = -30.000 Euro
Konto 7272105: Erstausstattung Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt = -30.000 Euro
Konto 7272107: Erstausstattung für Wohnungen = -250.000 Euro

Für Menschen mit geringem Einkommen, die Aufstocken müssen oder Menschen im SGB II oder SGB XII Bezug sind Hilfen in diesen Bereichen ausgesprochen wichtig. Sie zu kürzen ist existenziell und befördert Armut. Wir möchten, dass diese Leistungen, die sowieso in den letzten Jahren schon deutlich zurückgefahren wurden, nun ausgeweitet werden und keinesfalls gekürzt. Dazu soll eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus einkommensschwachen Familien und eine Sozialkarte für Strom und ÖPNV finanziert werden.