Kreistagssitzung am 2. 7. 2024:
Antrag der Linken zur Sicherung der Finanzierung beim Gesundheitszentrum Wetterau.
Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
es gibt ein Krankenhausfinanzierungsgesetz und das fordert die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser ein, um die Bevölkerung bedarfsgerecht zu versorgen.
Das Gesetz gilt natürlich auch in schwierigen Perioden, etwa wenn aufgrund von Corona oder wegen dem Anstieg der Betriebskosten die Geldmittel knapp werden. Nirgends steht, dass bei steigenden Kosten oder aufgrund von Umverteilungen im Bundeshaushalt, auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung und die auskömmliche Finanzierung der Kliniken verzichtet werden darf.
Das wäre in einem der reichsten Länder der Erde auch eine ziemlich schräge Sicht der Dinge!
Dennoch sind inzwischen sind in Deutschland 80 Prozent der Kliniken unterfinanziert. Fast 70 Prozent der Krankenhäuser sehen dadurch ihre Existenz gefährdet.
Spätestens jetzt ist es nicht mehr angebracht, dass Krankenhausträger und lokale Politiker:innen dazu weiterhin schweigen.
Wir würden hier dann dazu schweigen, dass die medizinische Versorgung der Menschen in der Fläche nicht mehr gewährleistet ist.
Das Grundgesetz schreibt gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land vor.
Das verlangt keine Gleichmacherei – aber dass die medizinische Versorgung faktisch in den Zentren konzentriert wird, und dass der Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen dort viel besser ist als auf dem Land, das ist sicher nicht mit „gleichwertigen Lebensverhältnissen“ zu bezeichnen.
Meine Damen und Herren!
Zu dieser – schon länger andauernden – Entwicklung, zu den Privatisierungen und zum unzureichenden Finanzierungssystem ist sowieso schon viel zu lange geschwiegen worden!
Wir finden es sehr gut, dass das Kreiskrankenhaus Groß Gerau den Schritt einer Klage gewagt hat und auf die gesetzlichen Bestimmungen pocht.
Ein dauerndes Defizit kann weder ein Krankenhaus noch ein Landkreis dauerhaft tragen.
Die Landkreise und Kommunen sind ja selber chronisch unterfinanziert.
Und was für den Landkreis Groß Gerau gilt, gilt auch bei uns. Auch der Wetteraukreis kann auf Dauer die Defizite seines Gesundheitszentrums GZW nicht ausgleichen.
Es braucht eine auskömmliche Finanzierung und entsprechende Maßnahmen des Bundes.
Und die können nicht irgendwann kommen.
Das sollten auch wir hier aus der Wetterau deutlich machen!
Die Klage des Kreiskrankenhauses Groß Gerau wird inzwischen von der Hessischen Krankenhausgesellschaft unterstützt.
Der dortige Geschäftsführer beklagt das Rekordniveau der Krankenhausinsolvenzen.
Er macht die derzeitigen Rahmenbedingungen dafür verantwortlich und bemängelt, dass Bund und Land keine Verantwortung für diese Misere übernehmen. Das sei kein akzeptables Staats- und Rechtsverständnis. Wir brächten eine Qualitätssicherung für Gesetze.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Auch andere Krankenhausverbände unterstützen die Klage oder haben selbst geklagt. Wir haben einige davon in unserer Antragsbegründung aufgeführt.
Meine Damen und Herren,
dass die Klage des Kreiskrankenhauses Groß Gerau so viel Aufsehen erregt hat, zeigt, wie hoch der Druck überall ist.
Und das ist angesichts der Lage gut so!
Der Wetteraukreis sollte sich dieser Klage anschließen.