Förderrichtlinien bezahlbares Wohnen

Die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

Am 18. Dezember 2024 beschloss der Kreistag der Wetterau Richtlinien zur Förderung von bezahlbarem Mietwohnraum.

a) Wie erfahren potentielle Nutzer dieser Förderung, dass es Fördermittel gibt?
Welche Schritte zur Bewerbung dieser Fördermittel sind geplant?

b) Wie wird seitens des Wetteraukreises überwacht, dass auch bezahlbarer Mietwohnraum
entsteht und ob der Wohnraum letztendlich auch zu bezahlbarer Miete vermietet wird?

c) Auf welche Definition von „bezahlbar“ wird sich der Wetteraukreis beziehen?

d) Wie wird die Beantragung erfolgen? Was muss angegeben werden, um die Förderung zu
erhalten? Nach welchen Kriterien wird eine Auswahl getroffen, wer die Förderung erhält?