Vier Anträge zur Kreistagssitzung am 4. Februar 2026
Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
wir haben hier vier Punkte benannt, die nicht nur sporadisch in der SOS-Sozialsprechstunde an uns herangetragen werden, sondern öfter.
Ich hoffe, es ist ihnen beim Lesen unseres Antrags deutlich geworden, welche Bedeutung dieser Umgang des Jobcenters für die betroffenen Menschen hat.
Ich möchte auf einige Aspekte nochmal eingehen:
Zu 1:
Wir begleiteten eine Person zum Jobcenter Frankfurt, weil sie eine Umzugsgenehmigung brauchte. Der Fall war dringend, denn die Zustände in der alten Wohnung waren unhaltbar. Die Begleitung schien uns deshalb angeraten, weil wir eine Verzögerungen bei der Genehmigung vermeiden wollten. Vom Jobcenter Wetterau sind wir gewohnt, dass die Bearbeitungszeit für eine Umzugsgenehmigung länger ist – nicht einige Tage, sondern Wochen. Manchmal kommt gar keine Antwort.
Und dann ist ein Wohnungsangebot in der Regel verfallen. Kein Vermieter wartet so lange Zeit. Zumal der Andrang auf eine bezahlbare Wohnung in der Regel sehr groß ist.
Wir erwarteten dementsprechend eine härtere Vorsprache beim Jobcenter Frankfurt. Wie groß war unsere Verwunderung, als die Genehmigung binnen einer Stunde erteilt war. Und das auch nur, weil zwei Menschen vor uns dran waren. Die Angemessenheit der Miete wurde an einem Schalter geprüft und die Genehmigung erteilt. So einfach kanns gehen.
Jetzt ist natürlich die Frage: Warum geht das bei uns nicht? Die Mietobergrenzen sind klar, das Wohnungsangebot steht – was hindert das Jobcenter Wetterau an einer zügigen Bearbeitung? Gibt es kein Interesse, dass Bürgergeldempfänger eine Wohnung finden?
Zu 2:
Auch beim zweiten Beispiel in unserem Antrag konnten wir uns nur wundern.
Der Vermieter war sogar sehr geduldig und hätte die Familie gern einziehen lassen.
Es gab ein längeres Hin- und Her an dessen Ende der Umzug aus der Flüchtlingsunterkunft versagt wurde.
Satt dessen zahlt das Jobcenter weiter Gebühren über den Mietobergrenzen an den Wetteraukreis.
Was sollen wir davon halten?
Gibt es kein Interesse, dass Geflüchtete aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen?
Zu 3:
Das dritte Beispiel führen wir an, weil wir denken, dass damit die Beratungspflicht des Jobcenters nicht erfüllt wird: Bisher informierte das Jobcenter Betroffene, wann ein Weiterbewilligungsantrag für das Bürgergeld ansteht. Diese Praxis wurde vor Kurzem eingestellt. Die Leute sollen selbst dran denken.
Das Ergebnis ist das:
Menschen, die psychisch belastet oder erkrankt sind, Menschen, die sprachliche Barrieren haben, verlieren auch mal die Übersicht und verpassen die Antragstellung.
Die Grundsicherung und die Miete werden dann eingestellt. Dann gibt es nicht nur kein Geld für Lebensmittel und Strom, sondern auch die Wohnung ist in Gefahr. Wenn Kinder da sind, ist das besonders tragisch.
Am schlimmsten ist, dass dieses Versäumnis nicht für den selben Monat geheilt werden kann und die Leistungen dann einen Monat verloren sind.
Und das ist nicht akzeptabel!
Zu 4:
Und zuletzt:
Schon immer gingen Unterlagen beim Jobcenter „verloren“. Zwischendurch hatten wir den Eindruck, es käme nicht mehr so oft vor. In letzter Zeit werden aber Unterlagen wieder häufiger mehrfach angefordert, sind angeblich nicht eingegangen oder werden nicht aufgefunden.
Bei Leuten die wir betreuen, kann das eigentlich nicht sein. Nach jeder Sprechstunde stecken Helfer:innen die Briefe persönlich in die Briefkästen. Wir sind Zeugen der Einreichung.
Wir wünschen uns, dass die Organisation im Jobcenter entsprechend sorgfältig arbeitet. Und wir denken, der Wetteraukreis ist als Träger des Jobcenters zuständig.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!