Pressemitteilung: Schorbachstraße-Nord

Die Fraktion Die Linke.offene Liste Butzbach ist über das Verhalten der CDU in Sachen Gewerbegebiet Schorbachstraße Nord erstaunt.
Auch wenn es der CDU nicht gefällt, hat jeder Stadtverordnete das Recht eine Vorlage abzulehnen. Beschlüsse im Magistrat oder eine Vorstellung im Ältestenrat sind nicht maßgeblich.

Für Walter Strasheim-Weitz, dem Fraktionsvorsitzenden der Linken in der Butzbacher StVV, ist ein Bebauungsplan sinnvoll, wenn der Nutzen für die Stadt überwiegt. Wenn mit einem Gewerbegebiet eine große Anzahl tariflich abgesicherter Arbeitsplätze entstehen, Ausbildungsplätze geschaffen werden oder ein erhebliches Gewerbesteueraufkommen einhergeht, wäre ein solcher Nutzen gegeben.

Im vorliegenden Fall ist dies jedoch nicht zu erwarten. Es spricht alles dafür, dass dort überwiegend geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in nicht allzu großer Zahl zu erwarten sind. Da die Anlagen von einer Kette betrieben werden bzw. nach der Errichtung auch z. T. veräußert werden, ist auch nicht mit einem hohen Gewerbesteueraufkommen zu rechnen. Kritisch zu hinterfragen sei außerdem die beabsichtigte Ansiedlung von Einzelhandel mit einer Fläche exakt unterhalb der Größenordnung, ab der die Verträglichkeit mit den vorhandenen Einzelhandelsunternehmen geprüft werden muss sowie das zwangsläufig zu erwartende Verkehrsaufkommen.
Ein besonderes Problem – so Strasheim-Weitz weiter – seien im vorliegenden Fall die Kosten für den erforderlichen Umbau des Kreisels. Es sei mitnichten in „trockenen Tüchern“, dass diese Kosten vom Investor übernommen werden. Auch wenn die CDU einen gegenteiligen Eindruck erwecken will.

Für die Fraktion Die Linke.offene Liste Butzbach, für die bei der kommenden Kommunalwahl etliche Kandidatinnen von Umweltverbänden antreten, kommt hinzu, dass die Anlage dem motorisierten Individualverkehr dient und damit dem Ziel eines sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft diametral entgegensteht.

Die Fraktion Die Linke.offene Liste Butzbach wird einem Bebauungsplan „Schorbachstraße Nord“ in der vorliegenden Form nicht zustimmen und sieht deshalb auch keinen Sinn darin, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Im Übrigen ist Walter Strasheim-Weitz auch gelassen, was die Neufassung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) und darin evtl. enthaltener Beschränkung hinsichtlich der Gewerbeansiedlung angeht. Soweit ihm bekannt, würden derzeit die zahlreichen Stellungnahmen aus der ersten Offenlage bearbeitet, was vermutlich das ganze Jahr 2026 in Anspruch nehmen wird. Die zweite Offenlage erwartet er für 2027. Er gehe deshalb davon aus, dass der neue RegFNP frühestens im Jahr 2028 in Kraft treten wird. Und selbst wenn der dann verabschiedete RegFNP tatsächlich Beschränkungen hinsichtlich der möglichen Ansiedlungen enthält, bestünde immer noch die Möglichkeit eine Abweichung zu beantragen.