Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 19. 9. 2025.
1. Immer mehr Behördenkontakte werden digital eingefordert. Das gilt auch für das Jobcenter und das Ausländeramt des Wetteraukreises.
a) Welche Hilfen geben Jobcenter und Ausländeramt Menschen, die mit digitaler Kommunikation nicht zurecht kommen?
b) Welche Hilfen geben Jobcenter und Ausländeramt Menschen, die Schwierigkeiten haben, das Amtsdeutsch zu verstehen?
c) Welche Mindestvoraussetzungen müssen digitale Geräte bzw. Handys für einen Kontakt mit der Behörde betreffend der Hard- und Software mitbringen?
d) Wie wird dem Problem begegnet, dass ein Internetanschluss Geld kostet, das weder im AsylbLG noch in der Grundsicherung nicht vorgesehen ist? Und wie wird damit umgegangen, dass sich viele Hilfesuchende lediglich ein minimales Internetkontingent leisten können und damit nicht den ganzen Monat ausreichend Datenvolumen für eine Kommunikation mit den Behörden zur Verfügung haben?
2. Wie wir bei einem Besuch des Jobcenters erfahren haben, werden Hilfesuchende nicht mehr angeschrieben, wenn sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erforderlich ist, o.ä.. Die Betroffenen sollen proaktiv handeln und die Weiterbewilligung von Leistungen ohne Anschreiben rechtzeitig vornehmen. Das setzt ausreichend Kenntnisse der Abläufe voraus. Man muss wissen, in welchem Turnus Weiterbewilligungen beantragt werden müssen.
a) Trifft diese Information zu?
b) Wenn ja: Wie werden die Hilfesuchenden aufgeklärt? Wird bei dieser Aufklärung beachtet, dass sprachliche Barrieren vorliegen können? Gibt es dazu Übersetzungen? Gibt es Dolmetscher?
3. Menschen mit Behinderungen sind mit dem BTHG gehalten, existenzsichernde Leistungen beim Sozialamt des Wetteraukreis zu beantragen.
a) Werden auch Menschen mit Behinderungen zur digitalen Kommunikation aufgefordert?
b) Müssen auch Menschen mit Behinderungen proaktiv Leistungen beantragen?
c) Wie wird mit Menschen mit Behinderung umgegangen, die eine Verwaltung ihrer Angelegenheiten nicht im Blick haben können? Welche Unterstützung seitens des Wetteraukreises gibt es?
4. Warum ist es derzeit (z.B. 19. 9. 2025 aber auch schon längere Zeit) nicht möglich, Termine beim Ausländeramt online zu vereinbaren? Wenn das Portal nicht arbeitet: Können dann vor Ort Termine vereinbart werden? Was ist, wenn Aufenthaltsgenehmigungen ablaufen und kein Termin online zu vereinbaren ist? Was ist, wenn auf mails nicht geantwortet wird und vor Ort keine Vorsprache möglich ist, aber der Aufenthalt in Kürze abläuft?
5. Gibt es im Jobcenter Wetterau, beim Sozialamt des Wetteraukreises, beim Ausländeramt des Wetteraukreises ein Beschwerdemanagement?
Wenn ja,
– wie werden die Hilfesuchenden über die Möglichkeit der Beschwerde informiert?
– Wo können Beschwerden eingereicht werden?
– welche Ziele werden mit dem Beschwerdemanagement verfolgt?
– Wie ist es organisiert?
– Werden die Beschwerden ausgewertet/evaluiert?
– In welchem Zeitraum erfolgt die Evaluation?
– Wie fließen die Erkenntnisse in die Arbeit der Mitarbeiter:innen ein?
– Gibt es Schulungen auf Grundlage der Erkenntnisse für die Mitarbeitenden?
– Wird die Auswertung der Beschwerden irgendwo veröffentlicht? Wenn ja, wo?