Weihnachtsbeihilfe für Kinder im Grundsicherungsbezug

Die Fraktion DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 16. September 2026 folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

Kinder aus Familien, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, bzw. berechtigt sind, Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket BUT in Anspruch zu nehmen, erhalten vom Wetteraukreis jeweils zu Weihnachten eine Weihnachtsbeihilfe von
75 Euro als Einmalzahlung.

Eine solche Weihnachtsbeihilfe ist möglich: Nach SGB II § 11a (Nicht zu berücksichtigendes Einkommen) Abs. 5 gilt: Geschenke und Zuwendungen, die ohne „eine rechtliche oder sittliche Pflicht“ erbracht werden, „sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit (…) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.“

Begründung:

Trotzdem auch im Wetteraukreis während Wahlkämpfen und oftmals auch vor dem emotionalen Weihnachtsfest viel über Kinderarmut geklagt wird, bleibt es bei wohlfeilen Worten. Hilfen, politische Anträge oder andere konkrete Reaktionen der Kreistagsparteien sind nicht zu bemerken. Gerade deshalb wollen wir den Kreistag nicht mit der beschämenden Kinderarmut verschonen.

Angesicht der Kürzungen und Streichungen die im Bezug auf soziale Hilfen für Kinder derzeit von der Bundesregierung vorgenommen werden, wird es immer dringender, sich mit den Folgen von Kinderarmut auseinanderzusetzen, politische Konsequenzen einzufordern und natürlich auch konkrete Hilfen. Es sind die Parteien der hiesigen Koalition aus CDU und SPD, die im Bundestag mit den aktuellen Armutsreformen beim Bürgergeld (Grundsicherung) die Kinderarmut verschärfen.

2,8 Millionen Kinder wachsen laut Statistischem Bundesamt in Deutschland in Armut auf. Anders ausgedrückt: Jedes 5. Kind in Deutschland ist von Armut betroffen. 

Auf diesem hohen Niveau stagniert die Kinderarmut nun seit fast zwei Jahrzehnten.

Hauptgründe für die hohe Kinderarmut in Deutschland sind zum einen die steigende Zahl der Eltern, die zwar Vollzeit arbeiten, aber deren Einkommen trotzdem nur knapp über dem Sozialhilfesatz und damit an der Armutsgrenze liegen zum anderen die Arbeitslosigkeit der Eltern. 

Viele Menschen müssen mit Bürgergeld aufstocken, weil ihr Lohn nicht ausreicht, um ihre Kinder angemessen zu versorgen. Hinzu kommen gestiegene Lebenshaltungs-kosten, Energiekosten, Mieten. Diese üben zusätzlichen Druck auf die Familien mit ohnehin schon niedrigem Einkommen aus. 

Kaum eine andere Altersgruppe ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Nur junge Erwachsenen im Alter von 18 bis 26 Jahren sind noch häufiger von Armut betroffen. Direkt danach folgen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Sie leiden am meisten unter der finanziellen Notlage ihrer Familie.

Besonders hart trifft es Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Hier sind zwischen 8 Prozent (bei einem Kind) und 30 Prozent (bei 3 und mehr Kindern) armutsgefährdet. Knapp die Hälfte aller Kinder, die in einer Familie mit Bürgergeldbezug aufwachsen, leben mit nur einem Elternteil zusammen. In Hessen leben 42,4 % der Kinder Allein-erziehender im SGB II Bezug. Jede 3. alleinerziehende Familie ist armutsbetroffen.

Die Armutsfalle für Alleinerziehende ist nicht allein auf mangelnde Erwerbstätigkeit zurückführen: 71 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 87 Prozent der alleinerziehenden Väter gehen einer Arbeit nach. Das sind zwar jeweils etwas weniger als die Elternteile in Paarfamilien, allerdings arbeiten alleinerziehende Mütter deutlich häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien.

Ausfallende Unterhaltszahlungen tragen weiterhin wesentlich zur finanziell schwierigen Situation in vielen alleinerziehenden Familien bei.

Kinder sind ein Armutsrisiko. 19,1 Prozent der Paarfamilien mit drei und mehr Kindern und 66,7 Prozent der Alleinerziehenden mit drei und mehr Kindern beziehen SGB II-Leistungen. In allen Familienhaushalten steigt die Armutsbetroffenheit mit der Kinderzahl – und sie sind jeweils häufiger betroffen als vergleichbare Haushalte ohne Kinder, trotz der familienpolitischen Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag etc.). Was zeigt, dass es dringend eine armutsfeste Kindergrundsicherung geben muss!

Individuelle Folgen: Kinderarmut bedeutet Ausgrenzung, Benachteiligung, ständigen Verzicht. Sie ist behaftet mit Scham sowie dem dauernden Kampf gegen Vorurteile. Und sie wirkt sich meist auf das gesamte Leben der betroffenen Kinder aus: Insbesondere die Bildungschancen sind schlechter, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Verdienst geringer, das Vertrauen in die eigene Kraft ist untergraben, die gesundheitliche Versor-gung leidet (billige ungesunde Ernährung, psychischer Stress).

Arme Kinder leben oft in überbelegten Wohnungen, ohne genug Privatsphäre und kaum Platz, um in Ruhe zu Lernen. Sie müssen anregungsarm aufwachsen: kein Theater, keine Konzerte, keine Kunst- oder Musikschule, kein Sportverein, keine Ausflüge oder Urlaub, keine Ferienspiele, kein Schwimmbad, oft keine Klassenfahrt, sowieso keine Nachhilfe. Es gibt zu wenig Geld für Bücher und IT-Ausstattung. Was es nicht in der Schule gibt, ist individuell außerhalb der Schule nicht erreichbar.

Gesellschaftliche Folgen: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) beziffert die volkswirtschaftlichen Folgekosten von Kinderarmut in Deutschland auf rund 100 bis 120 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Kosten entstehen durch entgangene Steuer-einnahmen, geringere spätere Erwerbseinkommen der Betroffenen sowie höhere Ausgaben für das Sozialsystem, Gesundheit und Transferleistungen. Schlechte Bildungs-chancen führen zu niedrigeren Qualifikationen und Fachkräftemangel.

Können wir uns diese Armutsfolgen leisten?

Glauben Sie wirklich, Kinderarmut hätte keine Folgen für unsere Gesellschaft? Und wir müssten uns in der Wetterau weiterhin als „nicht zuständig“ erklären?

Natürlich obliegt die vorrangige Armutsbekämpfung der Bundesregierung und auch der Landesregierung. Trotz vollmundiger Ankündigungen wurde eine armutsfeste Kindergrundsicherung nicht umgesetzt. Jetzt soll auch noch die kümmerliche Ersatzleistung von 25 Euro Sofortzuschuss im Monat pro Kind gestrichen werden.

Und zuletzt wird als „Hilfe“ lediglich noch über eine Digitalisierung bei der Antragstellung von Leistungen nachgedacht. Und das, obwohl bekannt ist, dass mindestens ein Fünftel der armen Menschen keinen Internetanschluss hat – weil er für sie nicht bezahlbar ist!

SPD und CDU sind Regierungsparteien in Land und Bund. Es wäre für die Vertreter:innen dieser Parteien hier im Kreistag an der Zeit, auf allen Parteitagen und vor Ort für eine wirksame Armutsbekämpfung, eine Vermögenssteuer und für Abrüstung statt Aufrüstung Druck zu machen. Dazu gehört auch, dass man vor Ort Zeichen setzt: zum Beispiel mit einer Weihnachtsbeihilfe für arme Kinder.

Armut hat nicht nur Folgen für die gesamte Gesellschaft mit Blick auf Kosten in den Sozialsystemen, sondern auch auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stabilität von Demokratie.