Erhöhung der Kita-Gebühren: Bürgermeister soll Pläne zeitnah offenlegen!

Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2016 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen daß im Jahr 2017 die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten erhöht werden sollen. Der Magistrat hat inzwischen darüber informiert daß eine Angleichung zum neuen Kita-Jahr im Herbst 2017 erfolgen soll. Dazu will er einen konkreten Vorschlag einbringen.

Wir fordern den Bürgermeister dazu auf, diesen Vorschlag zeitnah einzubringen. Die Eltern haben ein Recht darauf rechtzeitig zu erfahren, was auf Sie zu kommt. Wir wollen daß die Öffentlichkeit noch dieses Jahr informiert wird!

Die Linke spricht sich als einzige Fraktion in Friedberg gegen eine grundsätzliche Erhöhung der Kita-Gebühren aus. Sie hat auch den Beschluß in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Wir streben weiterhin an, die Kita-Betreuung kostenfrei anzubieten. Dazu braucht es aber mehr Geld vom Land.

Dabei ist das Maulheldentum des Bürgermeisters ein Problem: Er beschwert sich regelmäßig daß die Kommunen unterfinanziert sind. Wenn es aber darum geht etwas dagegen zu tun ist er außerordentlich untätig: 2013 z.B. hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen dem Bündnis ‚Vermögenssteuer jetzt‘ beizutreten. Bis heute weigert sich der Bürgermeister diesen Beschluss umzusetzen. Obwohl dies wohl mit einer E-Mail erledigt wäre. Auch hat er bisher immer abgelehnt sich juristisch gegen die Finanznot der Kommunen einzusetzen.

Es wird also wohl dabei bleiben daß die Stadt gezwungen ist, die Eltern an den Kosten für die Kinderbetreuung zu beteiligen. Die Linke.Friedberg will deshalb die Gebühren so anpassen daß: 

  • Niedrige Einkommen unter 20.000 € brutto pro Jahr (abzgl. Steuerfreibetrag) keine Gebühren zahlen. In Friedberg leiden viele Kinder an Armut. Gerade für diese Kinder ist es wichtig, daß sie am sozialen Leben teilhaben und frühkindliche Bildung bekommen.
  • Die Gebührensätze einer Progression unterliegen, d.h. wer mehr Geld hat, zahlt einen etwas höheren Anteil.
  • Die Gebühr nicht in Stufen, sondern prozentual vom Einkommen erhoben wird.
  • Die Einkommensgrenze für den Höchstbetrag deutlich erhöht wird. Zur zeit wird der Höchstbetrag bereits ab 4000,-€ monatlichem Haushaltseinkommen fällig. Das ist im Rhein-Main Gebiet nur knapp über dem Durchschnittseinkommen für eine Arbeitsstelle. Für einen Haushalt mit zwei Einkommen ist es unterdurchschnittlich. Es macht keinen Sinn daß bereits so früh der Höchstbetrag gezahlt wird. Die Grenze für den Höchstbetrag soll erst bei einem Haushaltseinkommen von 80 T€ greifen.

Für weitere Nachfragen: Sven Weiberg, Tel. 0178-9700753