Abschiebepraxis

Anfrage zur Abschiebepraxis im Wetteraukreis vom 1. November 2011

DIE LINKE. fragte den Landrat, der am 21. November 2011 antwortete.

Sehr geehrter Herr Arnold,

für den Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen abgelehnter AsylbewerberInnen/vollziehbar ausreisepflichtiger AusländerInnen ist die Ausländerbehörde des Landkreises zuständig, in dem der/die Betroffenen ihren Wohnsitz nehmen mussten.

Ich bitte Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden in den Jahren 2009, 2010 und diesem Jahr vollzogen?

Antwort: Im Jahr 2009 gab es für den Bereich des Wetteraukreises 59 aufenthaltsbeendende Maßnahmen, 2010 insgesamt 56. In diesem Jahr wurden einschließlich 7. November 2011 40 Maßnahmen registriert.

2. Wie viele Flüchtlinge betrafen diese Maßnahmen, wie lange lebten diese Personen jeweils mit dem Aufenthaltsstatus einer Duldung in der Bundesrepublik und welches waren ihre Herkunftsländer?

Antwort: Flüchtlinge werden grundsätzlich nicht abgeschoben. Von einer Abschiebung können theoretisch nur abgelehnte Asylbewerber bedroht sein. Für die Aufenthaltsbeendigung abgelehnter Asylbewerber ist die Zentrale Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Zu diesen Fällen werden bei der Kreisverwaltung keine Statistiken geführt.

3. Für wie viele der betroffenen geduldeten Flüchtlinge wurde Abschiebungshaft angeordnet und vollzogen?

4. Wie viele der geduldeten Flüchtlinge reisten in diesem Zeitraum „freiwillig“ aus?

5. Wie viele Flüchtlinge mit (bis zum Abschluss des Asylverfahrens / zur Anordnung der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) einer Aufenthaltsgestattung reisten in diesem Zeitraum „freiwillig“ aus?

6. Für wie viele der Betroffenen, bis dato mit einer Aufenthaltsgestattung lebenden Flüchtlinge wurde Abschiebungshaft angeordnet und vollzogen?

7. Sind unter den abgeschobenen Flüchtlingen Kinder (welchen Alters, seit wann lebten diese Kinder mit welchem Aufenthaltsstatus in der BRD und aus welchen Herkunftsländern stammen sie bzw. ihre Eltern)?

Antwort zu den Fragen 3-7: Bezüglich der Fragen 3-7 wird auf die Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde beim RP Darmstadt verwiesen.

8. Wie werden Abschiebungen aus dem Wetteraukreis vollzogen: wie transportiert man die Betroffenen von ihrer Unterkunft aus etwa zu Flughäfen, von denen aus Flüge in die Herkunftsländer gehen? Wurden durch die Ausländerbehörde oder das Landesverwaltungsamt Amtshilfeersuchen an die Polizei oder an andere Einrichtungen (z.B. Feuerwehr, Krankentransportdienste) zur Unterstützung des Transportes der Betroffenen gestellt und erfüllt (Bitte um Einzelaufstellung)?

Antwort: In drei Fallkonstellationen ist der Wetteraukreis für Abschiebungen zuständig:

1. Vollzug der Abschiebungen ausgewiesener, in der JVA Butzbach und der JVA Rockenberg einsitzenden, ausländischen Straftätern. Dies sind die häufigsten Abschiebefälle.

2. Nach der Ablehnung des Antrags auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis reist der Ausländer nicht fristgerecht aus.

3. Abschiebungen von sich illegal in der BRD aufhaltenden Ausländern.

Die Abschiebungen werden in Amtshilfe mit der Polizei durchgeführt. Die weitaus überwiegende Zahl der Abschiebungen erfolgt über den Flughafen Frankfurt/Main. In bisher keinem Fall wurden Amtshilfeersuchen an die Feuerwehr oder an Krankentransportdienste gerichtet. In Einzelfällen ist die Begleitung des Abzuschiebenden durch einen Arzt erfolgt. Hierzu gibt es bei dem Fachdienst Aufenthaltsrecht keine Statistik.