Anfrage zum Thema „Wasser“

Anfrage vom 27. Januar 2022

Sehr geehrte Frau Lenz,
DIE LINKE. bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Vorbemerkung:
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wird Grundwasser aus u.a. Taunus und Vogelsberg abgepumpt und in die Metropolregion Frankfurt verkauft.
Die Liefermengen hatten sich immer weiter gesteigert, was in den Trockenperiode der 70er Jahre und 1991/92 zu erheblichen Grundwassersenkungen und Schäden in der Natur und in vielen Gemeinden der Lieferregionen führte. Zwar wurden daraufhin die Fördermengen zunächst beschränkt, dennoch bezieht die Metropolregion weiterhin große Mengen Fernwasser (44 Mio. km3) aus dem Umland. Leider werden nach wie vor die eigenen Wasserreserven und Möglichkeiten zum Wassersparen kaum genutzt. In den sehr trockenen Sommern 2018 / 2019 / 2020 kam es wieder zu enormen Grundwasserabsenkungen in den Liefergebieten und man kann inzwischen von Raubbau sprechen.
Das Problem mit Trockenheit, Hitze im Sommer und wenig Niederschlägen im Winter betrifft aber nicht nur die Liefergebiete des Fernwassers, sondern auch die Kommunen im Wetteraukreis. Deshalb die folgenden Fragen.

Die Fragen wurden am 18. März 2022 beantwortet.

1. Woher bezieht Karben, bzw. beziehen die Stadtteile das Wasser?
Antwort
: Karben bezieht das Trinkwasser von der Oberhessischen Versorgungs-AG (OVAG), dem
Zweckverband für die Wasserversorgung des Unteren Niddatals und dem Zweckverband
Kaichen-Heldenbergen-Burg-Gräfenrode

2. Welche eigenen Brunnen gibt es?
Antwort
: In Petterweil in den „Distelwiesen“ gibt es zwei Tief- und zwei Flachbrunnen.

3. Gibt es stillgelegte Brunnen im Stadtgebiet Karbens und wo? Wenn ja: Seit wann sind sie
stillgelegt? Warum wurden sie stillgelegt?
Antwort
: Im Stadtteil Rendel wurde bis in die siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts hinein eine
sogenannte Wassersäulenpumpe (im Volksmund: Peltonrad) betrieben. Das System wurde
wegen Unrentabilität aufgegeben.

4. Sind Inbetriebnahmen neuer eigener Brunnen oder sind Reaktivierungen stillgelegter
Brunnen geplant?

Antwort: Nein

5. Wird in kommunalen Liegenschaften (Verwaltung, Kitas, Bürgerhäuser usw.) Regenwas-
ser, Betriebswasser oder Brauchwasser genutzt?

Antwort: Auf der Kläranlage gibt es eine Brauchwassernutzungsanlage. Diese Anlage erspart jährlich
zwischen 35.000 und 45.000 m3 Trinkwasser. Das Brauchwasser wird zur Herstellung der
Flockungshilfsmittel im Abwasserreinigungsprozess, zum Betrieb der Rechenanlage und zur
Sandwäsche aus dem Betrieb des Sandfangs und im Sommer zum Gießen städtischer
Baumbeete und Blühflächen benutzt.
Städt. Gebäude
In den folgenden, neueren Liegenschaften verfügt die Stadt Karben über Regenwasserzis-
ternen, deren Wasser zum Gießen und Säubern benutzt wird:
– Kita Zauberberg
– Kita am Breul
– Kita Roggau
– Kita Okarben
– Feuerwehr am Breul
– Stadion Waldhohl
In den Kitas Zauberberg und Okarben gab es auch einen Anschluss an die Toilettenspülun-
gen, aufgrund von technischen Problemen und hygienischen Bedenken wurden diese Anschlüsse
jedoch gekappt.

6. Wie wird in Karben die Wasserversorgung betrieben? Gibt es einen oder mehrere Zweck-
verbände? Obliegt das der Kommune selbst? Ist ein privater Versorger zuständig?

Antwort: Die Wasserversorgung in Karben ist „dezentral“ aufgestellt. Trinkwasser wird von drei Liefe-
ranten, der Oberhessischen Versorgungs-AG (OVAG), dem Zweckverband für die Wasser-
versorgung des Unteren Niddatals und dem Zweckverband Kaichen-Heldenbergen-Burg-
Gräfenrode bezogen.
Von den Stadtwerken wird das städtische Netz betrieben und unterhalten.
Es gibt –aus gutem Grund- keine privaten Versorger, weil Wasser ein öffentliches Gut ist und
keine private Handelsware.

7. Welche Maßnahmen werden zum Schutz des Grundwassers bereits durchgeführt? Seit
wann werden sie durchgeführt?

Antwort: Einführung eines Fernwirknetzes um Wasserrohrbrüche schneller aufspüren zu können.

8. Sind weitergehende Maßnahmen zum Wasserschutz geplant?
Antwort
: Die Stadtwerke empfehlen eine sogenannte Gefahrenabwehrverordnung einzuführen. Eine
derartige Verordnung gibt der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister die Möglichkeit, zu Zeiten
von Wasserknappheit, regulierende Sparmaßnahmen zu verordnen. So kann zum Beispiel
„Rasen sprengen“, „Auto waschen“, Pflaster- oder Fassadenflächen (mit Trinkwasser!) zu
„kärchern“, verboten werden.
Als Hinweise in den Bebauungsplanverfahren, kann die Einführung sogenannter „Zweilei-
tungssysteme“ gefördert werden. (Kein Trinkwasser in die Toilette. Wenigstens bei Neubau-
ten)

9. Setzt sich der Magistrat der Stadt Karben für Wassersparen ein? Wie? Gibt es Program-
me?

Antwort: Vom Magistrat zu beantworten