Pressemeldung vom 1. September 2024
In den letzten Jahren und nochmal verstärkt seit Beginn des Ukrainekrieges wächst die Zahl sogenannter Balkon-Photovoltaikanlagen. Viele Menschen nutzen diese recht preiswerte Möglichkeit, einen Teil ihres Stromes selbst zu erzeugen und damit Geld zu sparen. Einen weiteren Schub wird die vereinfachte Anmeldeprozedur für solche Balkon-PV erbringen. Aber: die OVAG tauscht vor Inbetriebnahme solcher Anlagen stets den vorhandenen Stromzähler (der rückwärts laufen konnte, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wurde) gegen neue elektronische Zähler aus. Wenn dann diese PV-Kleinanlage wegen guter Sonneneinstrahlung oder z.B. Urlaubsabwesenheit mehr Strom produziert als aktuell verbraucht wird, dann wandert dieser Überschuss ohne Bezahlung ins OVAG-Netz. Die Fraktion DIE LINKE spricht in diesem Zusammenhang von einem „Geschenk“ an die OVAG. Sie hat nun eine Anfrage im ZOV gestellt und möchte wissen, wie viele Balkon-PV-Anlagen bis zum 31.12.2023 bei der OVAG angemeldet wurden. Gleichzeitig soll die OVAG öffentlich machen, wie viel kWh sie bis Ende letzten Jahres als „Geschenk“ entgegengenommen hat. Da es sich vermutlich um eine größere Menge handelt, geht es in einer weiteren Frage darum, ob sich die OVAG vorstellen kann, die Einnahmen aus diesen Bevölkerungspräsenten sozialen Zwecken zukommen zu lassen. „Wir hielten das für ein schönes Signal an die Bevölkerung im Versorgungsgebiet, wenn die OVAG das Geld, das sie über diese Anlagen einnimmt, sozialen Projekten zukommen ließe. Das würde sowohl die Energiewende als auch das Renommee der OVAG befördern“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im ZOV, Dietmar Schnell.
Hier die gestellten Fragen im Einzelnen:
1) Wie viele bei der OVAG Netz GmbH angemeldete Balkon-PV-Anlagen gab es mit Stand vom 31. Dezember 2023?
2) Wie viele kWh (Stand vom 31.12.2023) wurden lt. den Daten der elektronischen Stromzähler durch diese ohne Vergütung in das OVAG-Netz – also als „Geschenk“ an die OVAG – eingespeist?
3) Ist es denkbar, dass die OVAG dieses „Geschenk“ zukünftig für soziale Zwecke nutzt?