Antrag: Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ansiedlung der Bundeswehr

Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ansiedlung der Bundeswehr auf dem Gelände
der ehemaligen „Ray Barracks“

Der Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird beauftragt, rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Bundeswehr auf dem ehemaligen Kasernengelände “Ray Barracks” zu prüfen. Ziel soll die Klärung der Besitzverhältnisse des Geländes, sowie die Verhinderung der Niederlassung der Bundeswehr sein.

Begründung:

Das 74 Hektar große Gelände der früheren Kaserne „Ray Barracks“ ist ein zentraler Baustein der zukünftigen Stadtentwicklung Friedbergs. Auf dem hiesigen Wohnungsmarkt herrscht ein extremer Druck durch die direkte Nähe zur Großstadt und dem Großraum Frankfurt. Das ehemalige Kasernengelände bietet genügend Fläche, um diesem Druck durch Wohnungsbau auch im bezahlbaren sowie geförderten Bereich entgegenzutreten. Friedberg hat gerade in diesen Bereichen ein massives Defizit – der Bedarf ist deutlich höher als der Bestand. An alternativen Flächen für eine ähnliche Stadtentwicklung fehlt es. Mit Platz für ca. 5000 Einwohner – wie ursprünglich geplant – würde die Entwicklung des Geländes Druck vom Wohnungsmarkt nehmen.

Gleichzeitig ist die zivile Entwicklung nachhaltiger als eine militärische Entwicklung des Geländes. Der Stadt entgehen durch eine Ansiedlung der Bundeswehr Grund- sowie Gewerbesteuer. Städtische Infrastruktur wird genutzt, ohne eine entsprechende Gegenleistung der Bundeswehr. Auch eine Entwicklung im kulturellen sowie sozialen Sinne ist durch die Bundeswehr nicht zu erwarten.

Einer Studie des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung zufolge, hatte die Schließung ehemaliger Kasernengelände zudem einen weitaus geringeren Einfluss auf die städtischen Kassen, als damals zunächst angenommen wurde. Im Umkehrschluss ist durch eine Reaktivierung nicht von einem großen positiven Einfluss auf die städtische Wirtschaft zu rechnen.

Besonders weil in Friedberg nicht genügend Wohnraum zur Verfügung steht, um Soldaten mit Familien aufzunehmen. Gleichzeitig wird es auf dem Gelände der Kaserne kein Gewerbe in dem Maße geben, wie es damals zu Zeiten der Nutzung durch das US-Militär der Fall war.


Eine Ansiedlung der Bundeswehr schafft zusätzlich Angsträume. Wer denkt es würde die Sicherheit des Landes oder der Region gefördert, irrt. Gemeinsam mit dem Munitionsdepot in Köppern, welches ebenfalls ausgebaut werden soll, und dem Übungsplatz in Ockstadt, wird das Gelände der „Ray Barracks“ einen der strategisch wichtigsten Standorte der Bundeswehr darstellen. Damit wird Friedberg im Ernstfall zum Angriffsziel Nummer 1 in Deutschland. Durch die Neuansiedlung ist unter Umständen mit Wegzug von Bürgern und auch weniger Zuzügen von Neubürgern zu rechnen. Hieraus lässt sich ein direkter wirtschaftlicher Verlust ableiten.


Erfolgsversprechend kann für die Stadt Artikel 134 (3) des Grundgesetzes sein. In diesem heißt es „Vermögen, dass dem Reich von den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, wird wiederum Vermögen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), soweit es nicht der Bund für eigene Verwaltungsaufgaben benötigt.“ Das Kasernengelände wurde der Reichswehrmacht unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zu prüfen ist, inwiefern eine Neuansiedlung der Bundeswehr als Verwaltungsaufgabe des Bundes zu bewerten ist. Friedberg darf den zentralen Baustein der zukünftigen Stadtentwicklung nicht leichtfertig aufgeben.