Antrag zur Änderung der „Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Butzbach“


Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Volp,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion Die Linke. offene Liste Butzbach beantragt folgende Ergänzungen in die
„Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt
Butzbach“ aufzunehmen:

  1. Absatz 2 des § 9 Einberufung von Sitzungen soll durch einen dritten Satz mit folgendem Wortlaut ergänzt werden:
    „Wenn Tagesordnungspunkte, die zuvor in einem der Ausschüsse behandelt wurden, erneut in der Stadtverordnetenversammlung verhandelt werden sollen, muss zum Zeitpunkt der Einladung zur entsprechenden Stadtverordnetenversammlung das Protokoll der Ausschusssitzung vorliegen, in der über den betreffenden Tagesordnungspunkt beraten wurde.“
  2. § 12 Absatz 7 werden nach Satz 1 folgende Sätze als Ergänzung eingefügt:
    „Mündliche gestellte Änderungsanträge sind vor der Abstimmung vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung bzw. des Ausschusses zu präzisieren und im Wortlaut vorzutragen. Sie sind vollständig in die Niederschrift zur Sitzung aufzunehmen“.

    Begründung:
    Da die Sitzungen von Stadtverordnetenversammlung und Haupt- und
    Finanzausschuss während der Haushaltsberatungen oft in kurzen Abständen aufeinander folgen, kommt es immer wieder vor, dass das Protokoll der Ausschusssitzung zum Zeitpunkt der weiteren Beratung in der Stadtverordnetenversammlung noch nicht vorliegt. So geschehen z. B. bei den Beratungen zum Haushalt 2026: Das Protokoll zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 14.01.2026, in der über den Haushalt 2026 beraten wurde, lag erst zum 06.03.2026 vor. Die Stadtverordnetenversammlung hat jedoch bereits
    am 28.01.2026 die Haushaltsberatungen fortgesetzt. Während der Beratung hat sich gezeigt, dass zwischen den Fraktionen eine unterschiedliche Auffassung über die Beschlussfassung im Ausschuss zu einem TOP bestanden hat. Da das Protokoll der Ausschusssitzung zum Zeitpunkt der Beratung nicht vorlag, konnten diese Unklarheiten nicht ausgeräumt werden.
    Insbesondere bei den Beratungen zum Haushalt kommt es vor, dass in den Sitzungen mündlich Änderungsanträge gestellt werden. Wenn auf dieser Basis Beschlüsse gefasst werden sollen, muss zuvor eindeutig festgestellt werden, über was abgestimmt wird. Um dies zu gewährleisten ist das im Antrag beschriebene Vorgehen u. E. erforderlich.
    Mit den beantragten Änderungen der Geschäftsordnung sollen solche Situationen künftig vermieden werden.