Antrag Fraktion Die Linken DS-Nr. 26-31/AT/0191 für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2026.
Hitzeschutz für Friedberg – Vorbereitung und Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen für
2027.
Verständnis der Verwaltung des Antrags:
Der vorliegende Antrag hat folgende Beschlussvorschläge:
- Direkte Einleitung von Vorarbeiten zum Hitzeschutzaktionsplan, ohne Abwarten Einstellungsbeginn notwendiger Stelle
- Prüfung wirtschaftlich und organisatorisch schnell umsetzbarer Maßnahmen
- Bewertung städtischer Gebäude hinsichtlich Ihrer Kühlkapazitäten
- Zusammenarbeit in dem Thema Hitze- und Bevölkerung-Schutz mit dem Wetterau-
kreis, Vereinen, Kirchen und freie Träger - Prüfung möglicher Erreichbarkeiten vulnerabeler Gruppen
- Vorbereitung zusätzlicher öffentlich zugänglicher Trinkwasserangebote
- Prüfung Verlegung von Sitzbänken und Schaffung von Sonnenschutzeinrichtungen
- Informationsmaßnahmen
- Kurzfristige Maßnahmen sollen besonders hitzebelastete Bereiche berücksichtigen
- Verbindliche Verankerung von Hitzeschutz- und Verschattungsstandards in Bau-, Sanierungs- und Stadtentwicklungsmaßnahmen
- Aktive Nutzung von Förderprogrammen
Grundsätzliches:
Grundsätzlich enthält der Antrag viele wichtige Punkte und Themen, welche im Bereich der Klimaanpassung zukünftig innerhalb des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen innerhalb der Abteilung Stadtplanung abgebildet werden sollen. Diese finden zunächst im Klimaanpassungskonzept der Stadt Friedberg Eingang und werden in nachfolgenden Maßnahmen weiter vertieft.
Wie bereits in der Beantwortung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90, Die Grünen 26-31 AT 0184 geschrieben, musste die Stellenausschreibung aufgrund von vorgegebenen, höherwertig gesetzten Prioritäten die für Frühjahr 2026 angesetzte Ausschreibung der Stelle des Klimaanpassungsmanagements und der im Sommer 2026 geplanten Vergabe des Klimaanpassungskonzepts auf Herbst/Winter 2026 verlegt werden.
An der Vergabe des Klimaanpassungskonzepts wird seitens der Verwaltung bereits parallel zur Stellenausschreibung gearbeitet, um möglichst wenig Zeit diesbezüglich zu verlieren.
Wie bereits in der Antwort zum o.g. Antrag geschrieben, wird der Hitzeschutz ein Teil des Klimaanpassungskonzepts sein. Ergänzend zu der genannten Antwort wird an dieser Stelle tiefergehend auf die einzelnen Punkte des vorliegenden Antrages eingegangen:
Zu 1.
Das Klimaanpassungskonzept ist weitaus weitreichender als ein Hitzeschutzaktionsplan. Es werden klimatische Zusammenhänge und Ausgleichsmöglichkeiten betrachtet, ähnlich wie stationäre Lösungen etc. Die Inhalte sind entsprechend vielfältig. Als Beispiel für ein aktuelles
Klimaanpassungskonzept kann das der Stadt Wetzlar genannt werden.
Die Ausschreibung für das Konzept parallel oder im Vorfeld durchzuführen macht Sinn und wird seitens der Verwaltung durchgeführt. Eine vorzeitiger Projektbeginn ist aus Personal- und Kapazitätsgründen derzeit jedoch nicht möglich.
Zu 2.
Eine Umsetzung und Durchführung von größeren Maßnahmen im Vorfeld der Aufstellung des gesamtstädtischen Klimaanpassungskonzeptes werden nicht empfohlen. Bei der Klimaanpassung/Hitzeschutz sind oftmals größere Wirkzusammenbereiche sinnvoller zu betrachten, beispielsweise ist die Frage zu stellen inwieweit eine Kaltluftschneise bewusst zu einem Hitzebereich gelenkt werden kann.
Zu 3.
Die Prüfung der städtischen Gebäude hinsichtlich ihrer Kühlkapazitäten und ihrer Eignung als kühle Aufenthaltsorte wird grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Dies könnte beispielsweise im Rahmen der Energieberatung und Gebäudebewertung durch die Stadtwerke bzw. die zuständigen Fachbereiche erfolgen. Dabei sollten neben den technischen Kühlmöglichkeiten auch Aspekte wie Zugänglichkeit und die Erreichbarkeit für besonders hitzegefährdete Personen berücksichtigt werden.
Zu 4.
Eine enge Abstimmung mit dem Wetteraukreis, insbesondere den Bereichen Gesundheit und Gefahrenabwehr, sowie mit Kirchen, Vereinen, sozialen Einrichtungen und weiteren lokalen Akteuren ist sinnvoll. Diese Abstimmung sollte jedoch in eine kommunale Klimaanpassungsplanung eingebettet werden, damit Zuständigkeiten und Maßnahmen der Zusammenarbeit klar definiert werden.
Zu 5. und 8.
Die direkte Ansprache besonders gefährdeter Personen ist grundsätzlich zu begrüßen. Datenschutzrechtliche und organisatorische Fragen sind hierbei allerdings sorgfältig zu berücksichtigen. Als niedrigschwelliger und kurzfristig umsetzbarer Ansatz wird insbesondere die Information an leicht erreichbaren Alltagsorten gesehen. Hierzu zählen beispielsweise Apotheken, Arztpraxen, Bäckereien, Supermärkte, Bibliothek, Rathaus, Bahnhöfe und Bushaltestellen.
Zu 6.
Das Thema der Trinkwasserbrunnen wurde bereits in der Magistratssitzung im August 2026 beraten. Die Fördermittelmanagerin prüft derzeit die hierfür zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten. Damit befindet sich dieser Punkt bereits in Bearbeitung.
Zu 7. und 9.
Die Entwicklung von kühlen Aufenthaltsorten in Friedberg wird grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Auf Grundlage einer gesamtstädtischen Stadtklimaanalyse (innerhalb des Klimaanpassungskonzepts) können besonders hitzebelastete Bereiche identifiziert und anschließend gezielt dauerhafte, qualitätsvolle „Kühle Orte“ entwickelt, baulich umgesetzt und öffentlich beworben werden. Dabei sollten insbesondere beschattete Aufenthaltsmöglichkeiten, Begrünung, Aufenthaltsqualität und die Nähe zu öffentlich zugänglichen Trinkwasserangeboten berücksichtigt werden.
Temporäre und kostengünstige Verschattungslösungen können an besonders belasteten Orten bereits kurzfristig geprüft werden. Eine systematische und langfristige Entwicklung von „Kühlen Orten“ sollte jedoch auf einer belastbaren Datengrundlage und im Rahmen der künftigen Klimaanpassungsplanung erfolgen.
Zu 10.
Diese Vorgehensweise ist innerhalb moderner Stadtentwicklungsplanung enthalten.
Zu 11.
Das Klimaanpassungskonzept, sowie die Stelle werden mit Fördermitteln gefördert. Maßnahmen, die daraus abgeleitet werden sind entsprechend auf die Förderfähigkeit zu überprüfen.
Innerhalb der Umsetzung des Städtebauförderungsprogramm wird dies auch gefordert.