Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren!
Der Hessische Rechnungshof hat in seiner 156. Vergleichenden Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“ vom Mai 2012 den Trägerkreisen empfohlen,
in Zeiten knapper kommunaler Kassen die Sparkassen an der Finanzierung ihrer Aufgaben zu beteiligen.
Diese Empfehlung greift die Fraktion DIE LINKE nun auf und appelliert an den Kreisausschuss, sich dafür einzusetzen, dass sich die Sparkasse Oberhessen an der Finanzierung der vielfältigen Aufgaben der Trägerkreise Wetterau und Vogelsberg – dem jeweiligen Anteil entsprechend – mit einem namhaften Betrag beteiligt.
Die Fraktion DIE LINKE schlägt hier 40% des Bilanzgewinnes vor.
Auch wenn der Wetteraukreis nach Aussage des Landrates voraussichtlich den Kommunalen Schutzschirm zum Jahresende 2015 verlassen wird, ist die finanzielle Lage des Wetteraukreises weiterhin angespannt.
Auch wurden viele soziale Leistungen gestrichen, die immer als „freiwillig“ gekennzeichnet werden. Es sind dies aber notwendige Leistungen, die nur nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben sind.
DIE LINKE. hat bereits mehrfach in dieser Wahlperiode darauf hingewiesen, dass im Wetteraukreis – besonders im Westkreis – ein Bedarf an bezahlbaren Wohnungen besteht. Seit Jahren wurde der soziale Wohnungsbau sträflich vernachlässigt, so dass es für einkommensschwache Bürger immer schwieriger wird, adäquaten, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Dieses Problem wird nun durch den Zuzug von Flüchtlingen noch verschärft.
Um hier Abhilfe zu schaffen, schlägt meine Fraktion vor, die Gewinnabführung zweckgebunden in die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaues im Wetteraukreis einzubringen, damit die Wohnungsnot abgemildert wird.
Eine Gewinnabführung der Sparkasse Oberhessen an Ihre Trägerkreise würde die Sparkasse auch keineswegs überlasten.
Gemäß dem Offenlegungsbericht zum 31. 12. 2014 beträgt die Kernkapitalquote rund 20%. Damit erfüllt die Sparkasse Oberhessen die Kriterien von Basel III bereits jetzt. Hier wird eine Kernkapitalquote von 8% gefordert.
Die Sparkasse erfüllt auch schon kommende Anforderungen, wie Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, die jeweils 2,5% betragen sollen.
Das Hessische Sparkassengesetz lässt Gewinnabführungen in Höhe von 66% an die jeweiligen Träger zu. Hier sei beispielhaft der Kreis Gross Gerau erwähnt, der von seiner Sparkasse 54,3% der Bilanzgewinne erhält.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie, unseren Appellantrag zu unterstützen.