AfD will Zwangsarbeit für Geflüchtete

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,

Die AfD will hier eine im §5 des Asylbewerberleistungsgesetzes gesetzlich mögliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung einer Gemeinschaftsunterkunft zu einer Zwangsarbeit umfunktionieren.
Nichts anderes heißt es, wenn man „konsequent“ solche Tätigkeiten einfordert und bei Ablehnung die Leistungen kürzen will.
Zumal die Hilfen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowieso unter dem Existenzminimum liegen.

Die AfD geht noch weit über den Paragrafen 5 hinaus und will, dass Arbeiten in Eigenbetrieben, kreiseigenen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen aufgenommen werden. Natürlich ohne „reguläre Arbeitsplätze zu verdrängen“.

Menschen im AsylbLG haben keinen endgültigen Aufenthalt, sie dürfen nur unter besonderen Bedingungen überhaupt arbeiten. Und natürlich nicht in den von Ihnen aufgezählten Bereichen. Und dass damit keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden, gehört auch zu den AfD-Märchen.
Dieser Antrag ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten!