Antragstext: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung zeitnah eine Änderung der bestehenden Satzung von 2008 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Satzung soll um eine Verfassungstreueklausel und eine Antidiskriminierungsklausel ergänzt werden, die den Missbrauch kommunaler Räume durch gesichert rechtsextreme Parteien und Gruppierungen sowie andere verfassungsfeindliche Organisationen verhindert.
Vorgeschlagene Vorgehensweise:
- Die Satzung wird um einen neuen Paragraphen ergänzt, der „Vergabekriterien und Versagungsgründe“ genannt werden könnte.
- Absatz (1) sei die Verfassungstreueklausel in folgender Formulierung:
„Eine Überlassung wird versagt, wenn zu befürchten ist, dass durch die geplante Veranstaltung oder durch die Veranstalter, deren Referenten, Kooperationspartner oder teilnehmenden Personen Bestrebungen gefördert werden, die sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder der Hessischen Verfassung richten. Das gilt insbesondere für Parteien,
Organisationen oder deren Teilgliederungen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder vom Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind und beobachtet werden bzw. als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ eingestuft und im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind.“ - Absatz (2) sei die Antidiskriminierungsklausel in folgender Formulierung:
„Die Überlassung wird versagt, wenn zu erwarten ist, dass im Rahmen der Veranstaltung Straftaten (insbesondere Volksverhetzung nach § 130 StGB oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB) begangen werden oder Menschen aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der kulturellen oder der sexuellen Identität herabgewürdigt oder diskriminiert werden.“ - Ein weiterer Absatz könnte eine präzise Definition des Widmungszwecks sein (Warum ist ein Kinderfasching eine politische Veranstaltung?) oder eine der Varianten, die sich andere Kommunen im Wetteraukreis entschieden haben.
Erläuterung: - Die Gemeinde Altenstadt stellt ihre öffentlichen Einrichtungen zur Förderung des kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Lebens zur Verfügung. Rechtsextreme Organisationen, die gezielt die Menschenwürde angreifen und die freiheitliche demokratische Grundordnung untergraben, missbrauchen diese kommunale Infrastruktur, um rassistische, antisemitische und demokratiefeindliche Hetze in die Mitte unserer Gesellschaft zu tragen.
- Rechtlicher Hintergrund in Hessen: Kommunen besitzen nach § 5 und § 19 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) das Recht, Art und Umfang der Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen eigenständig zu regeln (Satzungsautonomie). Während der Gleichbehandlungsgrundsatz des Parteiengesetzes (§ 5 PartG) grundsätzlich den Zugang für alle zugelassenen Parteien schützt, findet dieser Schutz dort seine verfassungsrechtliche Grenze, wo kommunale Räume für verfassungsfeindliche Agitation oder zur Vorbereitung von zum Beispiel „millionenfacher Remigration“ genutzt werden sollen.
- Durch die ausdrückliche Anknüpfung an die Kriterien des Bundes- und Landesamtes für Verfassungsschutz erhält der Gemeindevorstand ein objektives, rechtssicheres und behördlich geprüftes Instrument an die Hand. Der Gemeindevorstand entscheidet damit nicht willkürlich oder politisch motiviert, sondern stützt sich auf die offizielle Gefährdungseinschätzung der Verfassungsschutzbehörden.
Ich beantrage, dass über den Antrag zur Änderung / Ergänzung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeinschaftshäuser und Mehrzweckhallen der Gemeinde Altenstadt namentlich abgestimmt wird.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieses Antrags sowie Aufnahme in die
Tagesordnung der Gemeindevertretungssitzung am 05.11.2026.