Kreistag 24. Juni 2026
Rede zu TOP 20: Antrag Die Linke.
Regelmäßige Berichterstattung über die Arbeit des Jobcenters
Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
Im März 2013 berichtete der damalige Leiter des Jobcenters, Herr Wiedemann, zum ersten Mal vor dem Ausschuss „Jugend, Soziales und Gesundheit“ über das Jobcenter, seine Arbeit und die anstehenden Entwicklungen.
Das geschah auf Antrag der Linken.
Im Dezember 2012 wurde beschlossen, dass das Jobcenter zweimal im Jahr berichten soll.
Vorausgegangen war ein langes Ringen darum, ob der Wetteraukreis für das Jobcenter zuständig ist oder nicht. Wir haben das schlussendlich vom Regierungspräsidium klären lassen und erst dann hatte die damalige Koalition einen eigenen Antrag eingebracht und es wurde fortan jedes Halbjahr berichtet.
Weil die Zuständigkeit des Kreises und die Berichterstattung heute schon wieder Thema sind, mache ich jetzt mal einen Schwenk zur gesetzlichen Organisation der Jobcenter:
Im SGB II werden die Träger der Jobcenter benannt und dort sind nur zwei Modelle vorgesehen:
Eine Kommune ist allein zuständig – als Optionskommune – oder die Bundesagentur und die Kommune machen es in Kooperation.
Und im Wetteraukreis ist es eine Kooperation.
Der Kreis entsendet Personal ans Jobcenter, ihm obliegen – als einem der Träger – bestimmte Aufgaben und es gibt einen Beirat aus beiden Trägern.
Meine Damen und Herren,
der Kreis ist zweifelsfrei zur Hälfte Träger des Jobcenters und damit auch verantwortlich.
Also sollte sich der Kreistag auch mit den Aufgaben und Problemen des Jobcenters befassen und das Verwaltungshandeln entsprechend seiner Aufgabe kontrollieren.
Mit Ihrem Änderungsantrag, meine Damen und Herren der Koalition, wollen Sie jetzt den alten Beschluss kippen und statt zweimal nur noch einmal einen Bericht vom Jobcenter hören.
Uns ist schon klar, dass Sie das Thema nicht so gern haben.
Es sind Ihre Parteien in Berlin, die gerade wesentliche Hilfen für die Menschen im Bürgergeld schleifen.
Ich nehme an, dass auch Ihnen klar ist, dass sie damit einer steigenden Zahl von armen Leuten – es sind schon mehr als ein Fünftel der Bevölkerung – noch nicht mal mehr das Existenzminimum zugestehen wollen.
Wer beschäftigt sich schon gern mit Armut, der nicht selbst betroffen ist…
Jedenfalls wurde das Thema hier im Kreistag in den letzten 15 Jahren ausschließlich von uns eingebracht.
Und ich verspreche es Ihnen: Das werden wir auch in Zukunft tun!
Denn die Probleme sind immer noch die gleichen und sie werden durch die derzeitige Verarmungspolitik auch nicht kleiner werden.
Hier vor Ort geht es nach wie vor darum, dass abgegebene Unterlagen öfter mal verloren gehen, daraufhin Leistungen versagt und Belege immer wieder gefordert werden.
Es geht um Intransparenz und fehlerhafte Bescheide sowie lange Bearbeitungszeiten – insbesondere bei einem Wohnungswechsel, was besonders belastend ist.
Um Verweigerung von Vorschusszahlungen für Lebensmittel bei längerer Bearbeitungszeit, um Vernachlässigung der Beratungspflicht, um mangelnden Datenschutz und vieles mehr…
Heute kommt noch dazu, dass das Jobcenter keine e-mails mehr annimmt, im Zeitalter der Digitalisierung dafür aber Faxe, es im Foyer keinen Kopierer mehr für Unterlagen gibt, dass man keine Umsatzübersichten der Bank mehr akzeptiert, sondern man braucht Kontoauszüge, die bei Nachforderungen pro Seite mindestens 5 Euro kosten. Und da waren wir jetzt noch nicht bei den Kosten der Unterkunft und bei den Sanktionen…
Meine Damen und Herren!
Wir finden, dass es genug Gründe gibt, am Beschluss der halbjährlichen Berichterstattung festzuhalten. Der Umgang mit dem armen Teil der Menschen im Wetteraukreis kann dem Kreistag nicht egal sein.
Bitte lehnen Sie den Änderungsantrag der Koalition ab! Und selbstverständlich auch den der Afd.